Die private Krankenversicherung

Wer sich privat Krankenversichern möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Entweder man hat ein Mindestgehalt von 48.150 Euro jährlich, ist Selbstständig, Freiberuflich oder Beamter.

Der Beitragssatz ist neben den Leistungen ein wesentlicher Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen. Während bei den gesetzlichen Krankenkassen zwischen 12 und 15% vom Bruttogehalt an Beitrag gezahlt werden, wird bei der privaten Versicherung ein individueller Beitrag berechnet der sich aus Gesundheitsrisiko, Alter, Geschlecht und Versicherungspaket zusammen setzt.

Wer sich einmal in jungen Jahren für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann später nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies hat der Gesetzgeber so entschieden um Ausbeutungen an der gesetzlichen Krankenkasse zu verhindern. Einzige Ausnahme sind Arbeitslosengeld II Empfänger, diese können von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Insbesondere im jungen Alter rechnet sich für Alleinstehende die private Krankenversicherung. Problematisch wird es allerdings, wenn man später Kinder bekommt. Die kann  man nicht bei sich mitversichern, sondern müssen extra versichert werden.

Sollte man also kein überdurchschnittliches Einkommen, aber Kinderwünsche haben, ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben. Denn zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung kann man noch private Zusatzversicherungen tätigen.

Vor allen Dingen sollten man vor Kassenwahl einen Tarifvergleich PKV machen, da die Anzahl an privaten Versicherungen recht hoch ist (rund 50 Stk) und es einem somit schwer fällt alle auf einmal miteinander zu vergleichen. Vor dem Wechsel ist es empfehlenswert genau zu vergleichen, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt. Sollten Sie einmal privat Versichert sein, können Sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

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