Darlehen auf Lebensversicherungsverträge


Die Absicherung durch Lebensversicherungsverträge im Todesfall dienen dazu finanzielle Grundlagen für die Hinterbliebenen zu schaffen, falls dem Versicherten etwas zustoßen sollte. Zu Lebzeiten kann es bedingt durch widrige Lebensumstände vorkommen, dass die Geldmittel knapp werden oder eine Finanzierung ansteht. So mancher kommt auf die Idee die Lebensversicherung zu kündigen oder stillzulegen. Die Nachteile liegen auf der Hand. Zum einen verlieren die Hinterbliebenen ihren Versicherungsschutz im Todesfall und zum anderen verlangen die Versicherungsgesellschaften hohe Stornokosten und man muss damit rechnen dass Renditeverluste hinzukommen. Eine Kündigung der Versicherung sollte nur im ausessersten Notfall erfolgen.  Um in Zwangslagen nicht auf einen Bank- oder Privatkredit ausweichen zu müssen oder gar mit einem schnellen Kredit ohne Schufa seinen finanziellen Engpass auszugleichen, gibt es mehrere Möglichkeiten der Geldbeschaffung.  Laufende Versicherungsverträge können für die Finanzierung von einem Kredit verwendet werden. Hierbei wird der Versicherungsvertrag an das Kreditinstitut als Sicherheit abgetreten und der Schuldner erhält einen Kredit, der bis zur Höhe des Rückkaufwertes gewährt wird. Die Gefahr hierbei ist, dass der Kreditnehmer sich bezüglich der Ratenzahlungen überlastet, da neben dem Versicherungsbeitrag auch noch die Zinsen und die Tilgung für den Kredit anfallen.  Eine andere Form ist die Beleihung des Vertrages über die Versicherungsgesellschaft, ebenfalls bis zur Höhe des Rückkaufwertes. Dies ist insofern günstig, da die Tilgung erst mit der Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf erfolgt, d.h. der beliehene Betrag wird von der Auszahlung abgezogen. Es kann auch vereinbart werden, dass die Tilgung bereits vorher in Teilzahlungen erfolgt. Zinsen werden in die monatliche Versicherungssumme integriert. Die Gesamtbelastung erhöht sich also nur um die Zinsstellung.