Eine Abmahnung nicht ungeprüft hinnehmen
Geschrieben von Gaby Lange am 22 März 2009 in Recht & Rat
Die rasante Entwicklung, die das Internet innerhalb der letzten Jahre vorgelegt hat, ist nicht wenig Positives entsprungen. Dennoch ist nicht alles Gold, was glänzt und so hat auch die Nutzung dieses Mediums seine Nachteile. Gerade der Onlinehandel boomt inzwischen, wobei sich selbst der kleinste Händler darüber bewusst sein muss, dass ihn früher oder später eine Abmahnung treffen kann. Wer von Beginn an entsprechend informiert ist, wird natürlich die wichtigsten Regeln des Wettbewerbsrechts beachten. Allerdings führt Unwissenheit nicht selten dazu, einen kleinen Fehler bei irgendeiner Formulierung zu machen. Dies allein kann schon genügen, dass eine Abmahnung, die in aller Regel mit hohen Kosten verbunden ist, auf den Tisch flattert. Da ist guter Rat teuer. Wer sich so gar nicht mit der Materie auskennt, wird zunächst einmal völlig überrascht sein. Auch die Frage, ob es wirklich einige Tausend Euro kosten kann, aus Unwissenheit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, stellt sich dann natürlich. Aber nicht jede Abmahnung ist rechtens. Völlig falsch wäre es jedoch, überhaupt keine Reaktion hierauf zu zeigen. Sich beim Fachmann entsprechende Tipps zu holen, wie mit einer Abmahnung umzugehen ist und ob die vorliegende gesetzlich korrekt ist, ist unabdingbar.
Die Abmahnung als solche erfüllt durchaus ihren Zweck. Sie ist darauf ausgerichtet, Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, ihre Streitigkeiten außergerichtlich auszutragen. Kommt es jedoch zu Massenabmahnungen durch einen beauftragten Anwalt, die sich dann auch noch an Privatverkäufer oder kleine Händler richtet, sind Zweifel angebracht. Der Abmahnwarner verdeutlicht das sehr gut. Vorschnelles Akzeptieren und Unterschreiben einer Unterlassungserklärung, sollte unbedingt vermieden werden.
Gaby Lange
gablang1@aol.com













